TRANSPORTRICHTLINIEN
1. CMNI (Budapester Übereinkommen)
Alle unsere Transporte unterliegen dem Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI).
2. Kleinwasserzuschläge (KWZ)
Bei Unterschreitung bestimmter Pegelstände (z.B. Pegel Kaub) werden vertraglich vereinbarte Kleinwasserzuschläge erhoben, um die verminderte Ladekapazität auszugleichen.
3. Gefahrgut (ADN)
Wir transportieren Gefahrgüter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN).